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FREIZÜGIGKEITS-
LEISTUNGEN

Die Freizügigkeitsleistung ist eine Vorsorgeleistung in der Schweiz, die es Arbeitnehmern ermöglicht, ihr Altersguthaben bei einem Arbeitgeberwechsel oder bei einer Selbstständigkeit mitzunehmen.

UNSERE MÖGLICHKEITEN

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährleistet die Freizügigkeitsregelung den Erhalt des Vorsorgeschutzes nach BVG – Gesetz. Man hat Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles gelöst wird und man die Vorsorgeeinrichtung verlässt. Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der Schweiz kann das Pensionskassenguthaben übertragen werden.

 

Bei Ausscheiden aus dem Schweizer Arbeitsverhältnis hat der deutsche Grenzgänger/Aufenthalter grundsätzlich drei Möglichkeiten:

 

  • Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung bei Rückkehr nach Deutschland. Diese Möglichkeitbesteht dann nur noch die Möglichkeit der Barauszahlung unter bestimmten Voraussetzungen. Diese können gerne bei uns erfragt werden.

  • Übertragung auf eine neue Pensionskasse (bei Arbeitgeberwechsel innerhalb der CH)

  • Verbleib des Guthabens in der Schweiz, bis zur Erreichung der Altersgrenze und anschließende Auszahlung der Altersrente entfällt seit dem 01.06.2007.

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Wenn Sie weitere Fragen zur Freizügigkeitsleistung haben oder Unterstützung bei der Wahl einer Vorsorgeeinrichtung benötigen, können Sie sich gerne an eine Beratungsagentur für Altersvorsorge in der Schweiz wenden.

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